Charlotte Leander, Anweisungen zur Kunststrickerei, 1843

Wir alle wissen, daß es gerade nicht so gut läuft. Alle sollen sich schützen, Kontakt wird gesperrt, Ausgehen wird eingeschränkt und vor der Nase sollte man, wann immer man unter Menschen geht, eine Schutzmaske tragen.

Und zwar eine, welche die oder den Gegenüber vor Tröpfchenübertragung schützt und das Einatmen von Tröpfchen auch etwas verhindert; eine die zudem allein durch das Tragen signalisiert, daß man vorsichtig ist oder sein sollte.

Wie das aber in den Zeiten des real existierenden Kapitalismus so ist, ist zum einen die Produktion oder der Vertrieb von Masken schwierig, man war ja nicht vorbereitet und im priviatisierten Gesundheitsbereich geht es ja auch nicht um Gesundheit, sondern um Profit. Also fehlen jetzt Masken und wer sich bereits mit Klopapier eingedeckt hat, sucht jetzt eben panisch nach Gesichtsmasken.

Das ruft die Profiteure auf die Bühne - die SPAM-Ordner quellen über von Super-Teuer-Angeboten und betrügerischen Offerten, Preise steigen um das DreiTausendFache und die Krankenhäuser schlagen Alarm daß die Vorräte nicht zu Ende gehen.Wie sagt aber Hölderlin in seinem Gedicht Patmos?

Nah ist
Und schwer zu fassen der Gott.
Wo aber Gefahr ist, wächst
Das Rettende auch.

Und überall werden Masken genäht, wohl gemerkt Schutzmasken, keine Masken für den klinischen Gebrauch. Im Netz werden Nähanleitungen veröffentlicht, wie z.B. vom Nähfrosch, und viele Menschen tragen so ihr Scherflein bei.
Freiwillige holen die Nähmaschinen aus der Schachtel und rattern los. Das ist wunderbar.

Aber wieder finden Profiteure und Geier einen Weg, aus der Not Profit zu schlagen. Die widerlichste Anwaltsgattung, die Abmahnanwälte, meinen nun einen neuen Gold-Esel gefunden zu haben: Sie mahnen Rechtsverstöße ab, Rechtsverstöße wegen Irreführung, die Benennung einer Schutzmaske als Atemschutzmaske sei ein Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz (MPG), denn diese Masken seien eben keine Schutzmaske und der Begriff  “Schutzmaske” weise für den flüchtigen Verbraucher auf die medizinischen Masken hin.

Was also tun?
Die Rechtsanwaltspraxis JUN - Kanzlei für IT und Wirtschaftsrecht wies bei Facebook auf diese Abmahnungen hin und bietet Unterstützung bei solchen Abmahnungen an.
Vorschläge. wie man die Masken rechtssicher (und nicht nur tröpfchensicher) benennen kann und was das alles auf sich hat, findet man bei der löblichen Seite "Der Volksverpetzer".
Also: Solange der Begriff "Atemschutzmaske " für die Masken nicht verwendet wird und nicht der Eindruck erweckt, es handele sich um ein offizielles Medizinprodukt, geht alles rechtlich in Ordnung.

Man kann also guten Gewissens schützende Masken herstellen und auch in Kleinserie vertreiben, wenn man bei Benennung kreativ ist und eine Bezeichnung findet, die den Zweck der Maske deutlich macht und keine Abmahner anlockt.

Viel Glück dabei! Ich freue mich darauf, bald viele bunte Mundmasken zu sehen - auch wenn ich hier in Gribow in einer ziemlich menschenleeren Ecke lebe.

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