ja, manchmal ist es nötig, auf das Urheberrecht an geistigem Eigentum hinzuweisen. Und gegebenen Anlaß gibt es, sogar Anlässe, wurde doch neulich meine komplette Pottmützen-Anleitung in einer Festschrift ohne Nennung der Autorin und mit falscher Quellenangabe abgedruckt. Aber die Gemeinde hat meine Bitte um Richtigstellung auf der Gemeinde-Webseite und im Gemeindebrief befolgt.
So ein "Klau" geschieht aber öfter als man denkt, und deshalb schreibe ich das hier nochmal auf.
Es sollte doch selbstverständlich sein, das geistige Eigentum Anderer zu achten.

In der Wikipedia steht (kurz zusammengerafft):
Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
Nach herrschender Meinung umfasst dieser Werkbegriff vier Elemente: Persönliches Schaffen, Wahrnehmbare Formgestaltung, Geistigen Gehalt, Eigenpersönliche Prägung.
Und das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, in meinem Falle also der Urheberin.
Und noch lebe ich.
Deshalb möchte ich hiermit betonen:
Mein Urheberrecht gilt für alle Texte und Bilder, die ich hier auf der Wockensolle, auf der speziellen Seite www.pottmuetze.de (und anderswo) veröffentliche und ganz besonders für die Veröffentlichung der Anleitung und Forschungsergebnisse zum Thema "Vorpommersche Poottmütze", wie ich sie erforscht und beschrieben habe.
Der Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern hat meine Anleitung großzügig als Flyer herausgegeben und für diesen Flyer sowie die Anleitung auf meinen Webseiten gilt die Freigabe "nur für den persönlichen Gebrauch". Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, denn ich möchte ja dieses Kleidungsstück wiederbeleben, die Anleitung für Alle freigeben - aber nicht für kommerziellen Gebrauch oder Schulungszwecke, wenn dies ohne Absprache mit mir geschieht.
PS: und ja, es gibt Urheberrecht und Nutzungsüberlassungen. Das ist ein weiteres wichtiges Thema...